LTE NL ist AEO-C zertifiziert. Was nur wie ein "weiteres Zertifikat" klingt, bringt in Wirklichkeit zahlreiche Erleichterungen für unsere Kunden.
Auf den Punkt gebracht, bedeuten zollrechtliche Vereinfachungen - gemäß dem Spruch "Zeit ist Geld" - Kostenreduktion.
In Anbetracht des herrschenden Termindrucks ist dies ein erheblicher Vorteil, den wir gerne weitergeben.
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Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Abkürzung ZWB; engl.: Authorized Economic Operator [AEO]) wird im Zollrecht der Europäischen Union ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das bestimmte Privilegien genießt.
Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht es Unternehmen u.a. innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen.
Es werden drei unterschiedliche Zertifikate für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingeführt. Diese sind:
AEOC „Zollrechtliche Vereinfachungen“
AEOS „Sicherheit“
und eine sogenannte kombinierte Bewilligung von AEOC und AEOS - AEO C/S.
Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Einzelnen die angemessene Einhaltung der Zollvorschriften in der Vergangenheit, eine zufriedenstellende Buchführung hinsichtlich der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, die eine geeignete Kontrolle ermöglicht, der Nachweis der Zahlungsfähigkeit (Bonität) und (nur für AEO S und AEO C/S) die Einhaltung geeigneter Sicherheitsstandards.
Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beinhaltet für den Inhaber verschiedene Vorteile. Beantragt ein Inhaber eines AEO-Zertifikats AEO C oder AEO C/S eine zollrechtliche Vereinfachung (z. B. Anschreibeverfahren, zugelassener Versender/Empfänger), gelten die bereits zur Erteilung des Zertifikates geprüften Voraussetzungen als erfüllt. Die Prüfungskadenz von Zertifikatinhabern soll unter der von Beteiligten ohne Zertifikate liegen.
Die Europäische Union strebt die Anerkennung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in internationalen Abkommen mit Drittländern zur Absicherung der Lieferkette an.
Quelle: de.wikipedia.org