Datenschutz Information

Wir verwenden Cookies um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Sie können entweder allen externen Services und damit Verbundenen Cookies zustimmen, oder lediglich jenen die für die korrekte Funktionsweise der Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, dass bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
LTE Header images for design purposes
LTE-NewsNews & Blogup-to-date

LTE NL - AEO Zertifizierung2016-10-22

LTE NL - AEO Zertifizierung

LTE NL ist AEO-C zertifiziert. Was nur wie ein "weiteres Zertifikat" klingt, bringt in Wirklichkeit zahlreiche Erleichterungen für unsere Kunden. Auf den Punkt gebracht, bedeuten zollrechtliche Vereinfachungen - gemäß dem Spruch "Zeit ist Geld" - Kostenreduktion. In Anbetracht des herrschenden Termindrucks ist dies ein erheblicher Vorteil, den wir gerne weitergeben.

Bleiben Sie informiert!

Fill in your email address and get regular updates from LTE-group!

Do not fill out these fieldsDo not fill this out:Do not fill this out:Do not fill this out:

Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Abkürzung ZWB; engl.: Authorized Economic Operator [AEO]) wird im Zollrecht der Europäischen Union ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das bestimmte Privilegien genießt.

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht es Unternehmen u.a. innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen.

 

Es werden drei unterschiedliche Zertifikate für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eingeführt. Diese sind:

AEOC „Zollrechtliche Vereinfachungen“
AEOS „Sicherheit“
und eine sogenannte kombinierte Bewilligung von AEOC und AEOS - AEO C/S.

Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Einzelnen die angemessene Einhaltung der Zollvorschriften in der Vergangenheit, eine zufriedenstellende Buchführung hinsichtlich der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, die eine geeignete Kontrolle ermöglicht, der Nachweis der Zahlungsfähigkeit (Bonität) und (nur für AEO S und AEO C/S) die Einhaltung geeigneter Sicherheitsstandards.


Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beinhaltet für den Inhaber verschiedene Vorteile. Beantragt ein Inhaber eines AEO-Zertifikats AEO C oder AEO C/S eine zollrechtliche Vereinfachung (z. B. Anschreibeverfahren, zugelassener Versender/Empfänger), gelten die bereits zur Erteilung des Zertifikates geprüften Voraussetzungen als erfüllt. Die Prüfungskadenz von Zertifikatinhabern soll unter der von Beteiligten ohne Zertifikate liegen. 

 

Die Europäische Union strebt die Anerkennung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in internationalen Abkommen mit Drittländern zur Absicherung der Lieferkette an.

 

Quelle: de.wikipedia.org


Downloads/Attachments

Bilder

AEO-C_Certificate_LTE-NL_300_xs_1271.pngAEO-C Zertifkat LTE-NL 2016

Kontaktieren Sie uns

Head Office LTE-group

Bahnstraße 51/1
2440 Gramatneusiedl | Austria
T: +43 (0)316 57 20 20-0
F: +43 (0)316 57 20 20-250

info.at(at)LTE-group.eu